Reise- und Geschäftsbedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und den, in diesem Katalog angeführten Firmen regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-m des BGB und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Anmeldung für sich und für die von Ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

Abschluss des Reisevertrages

Die Buchung kann schriftlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie den Abschluss des Kurs-, oder Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage binden.

Zahlungen/Reiseunterlagen

Die Anzahlung beträgt 20% des Reise- oder Kurspreises. Etwa 2 Wochen vor Reisebeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen vor. Diese werden Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt.

Leisten Sie Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reise-, bzw. Kursvertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen zu belasten.

Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise oder dem Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Veranstalter.

Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:

  • bis 61 Tage vor Reise-/Kursbeginn 10% des Preises,
  • ab 60. bis 35. Tag vor Reise-/Kursbeginn 50% des Preises,
  • ab 34. bis 2.   Tag vor Reise-/Kursbeginn 80% des Preises,
  • bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt wird der gesamte Reisepreis berechnet.

Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn sie von Ihrem Recht gebrauch machen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Anbieter rechtzeitig eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Veranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die notwendigen Kosten einer Namensänderung auf Flugtickets trägt der Teilnehmer.

Rücktrittsgebühren für Flüge

Bei Rücktritt von Flugreisen können je nach Tarif die vollen Flugkosten anfallen.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vor Kurs-/Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach deren Beginn den Vertrag kündigen:

  1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
  2. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  3. bei nicht erreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

Kündigt der Veranstalter den Vertrag nach Punkt a), dann verfällt der Kurs-/Reisepreis.

Tritt der Veranstalter gemäß b) oder c) vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungsänderungen

Kann der Kurs/Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Veranstalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

Haftung

Die verschieden Veranstalter in diesem Katalog haften jeweils nur für Ihre eigenen Programme im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für

  1. ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Lüftungen u.s.w.
  2. Personen oder Sachschäden (bei Radveranstaltungen besteht grundsätzlich Helmpflicht)

Mitwirkungspflicht

Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter unter dessen Adresse.

Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den jeweiligen Veranstalter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen.

Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand ist Freiburg

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Nach §36 (VSBG) sind wir seit dem 01.02.2017 verpflichtet zu informieren ob wir am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht. Wir nehmen nicht teil, weil wir stets selbst um eine zufriedenstellende Lösung bemüht sind.

Nach §37 (VSBG) sind wir jedoch seit dem 01.02.2017 verpflichtet die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu nennen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburgerstr. 8, 77694 Kehl. Tel.: +49 7851 7957940, Fax: +49 7851 7957941, www.verbraucher-schlichter.de , mail@verbraucher-schlichter.de 

Veranstalter

Siehe bei den einzelnen Programmen.